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Geschäftsleitung
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Typische Anlässe für die Wahl eines Interim-Geschäftsführers sind:
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Gesellschafterwechsel
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Optimierung der Organisationsstruktur
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Erwerb eines Unternehmens
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Joint Venture
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Unternehmensgründung
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Projekt (z. B. Betriebsverlagerung)
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Sanierung, Restrukturierung, Neupositionierung
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Überbrückung von Vakanzen
Der Interim-Geschäftsführer überbrückt die Zeit, bis die Position dauerhaft neu besetzt werden kann. Er bürgt für Neutralität bei Joint Ventures oder Gesellschafterwechsel. Er ermöglicht einen unbelasteten Neuanfang bei Unternehmenssanierung. Er kann notwendige Restrukturierungen vornehmen und dadurch dem zukünftigen Geschäftsführer die Konzentration auf den Neuaufbau ermöglichen. Ein Interim-Geschäftsführer bringt neue Ideen, neue Erfahrungen oder die Kenntnisse für neu zu erschließende Märkte.
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